Drei POPs zur Stockholmer Konvention hinzugefügt
Die Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens hat ein weltweites Verbot erlassen hinsichtlich der Herstellung und Verwendung von:
- Methoxychlor (Pestizid)
- UV-328 (UV-Absorber)
- Dechloran Plus (polychlorierte Flammschutzmittel)
Es wurden zeitlich begrenzte Ausnahmen für bestimmte Anwendungen von UV-328 und Dechloran Plus vereinbart.