Drei POPs zur Stockholmer Konvention hinzugefügt

Die Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens hat ein weltweites Verbot erlassen hinsichtlich der Herstellung und Verwendung von:

  • Methoxychlor (Pestizid)
  • UV-328 (UV-Absorber)
  • Dechloran Plus (polychlorierte Flammschutzmittel)

Es wurden zeitlich begrenzte Ausnahmen für bestimmte Anwendungen von UV-328 und Dechloran Plus vereinbart.