Änderung von Anhang I POP-Verordnung in Vorbereitung
Die Änderung der POP-Verordnung und deren Anhang I sind in Vorbereitung.
Mit der POP-Verordnung werden die internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe umgesetzt. Nach dem Beschluss, drei neue Stoffe zum Übereinkommen hinzuzufügen, wird die Initiative Anhang I der Verordnung ändern, um folgende Stoffe aufzunehmen:
- UV-328;
- Dechloran plus; und
- Methoxychlor.
Der Entwurf eines Rechtsakts wird in Kürze für die Konsultationsphase zur Verfügung stehen, und die Annahme durch die Kommission ist für das vierte Quartal 2023 geplant.