Festlegung von Grenzwerten in Anhang I (Aktualisierung)

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation im Zusammenhang mit der Änderung von Anhang I der POP-Verordnung in Bezug auf Hexachlorbenzol eröffnet.

Diese Initiative hat die Änderung von Anhang I zum Ziel, in dem derzeit kein Grenzwert für das Vorhandensein von Hexachlorbenzol als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen festgelegt ist.