Methoxychlor soll als persistenter organischer Schadstoff gelistet werden

Der Überprüfungsausschuss für persistente organische Schadstoffe (POPs) empfahl, Methoxychlor, ein Pestizid, in Anhang A des Stockholmer Übereinkommens aufzuführen.

Die ECHA hat die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung ihrer Bewertung des Risikomanagements unterstützt, die nun angenommen wurde. Die Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens wird 2023 über globale Maßnahmen zur Abschaffung von Methoxychlor entscheiden.

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