Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe

Die Europäische Kommission hat soeben einen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP) veröffentlicht. Dieser Bericht ist der vierte zusammenfassende Bericht der Union, der sich auf den Zeitraum 2013–2015 bezieht.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 eine spezifische Berichterstattungspflicht der Kommission gemäß Artikel 12 Absatz 6 enthält, die nicht mehr besteht, da es in der Verordnung (EU) 2019/1021 keine entsprechende Bestimmung gibt. Die Kommission hält es jedoch für angemessen, einen Bericht für den Zeitraum 2013–2015 zu verabschieden, der auf der Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 basiert, da ein solcher Bericht den Zielen der Verordnung (EU) 2019/1021 in Bezug auf die Überwachung der Fortschritte bei der Beseitigung der Verwendung und Freisetzung von POP dient.