Anhang I POPS-Verordnung, aktualisiert

Am 23. November 2022 wurde eine Änderung der POP-Verordnung gemäß Anhang I (Delegierte Verordnung (EU) 2022/2291) im Amtsblatt veröffentlicht.

Diese Änderung betrifft Teil A von Anhang I POP in der vierten Spalte („Ausnahme für die Verwendung als Zwischenprodukt oder andere Spezifikation“) des Eintrags für Hexachlorbenzol.