Änderungen von Anhang I der POP-Verordnung angenommen
Die Europäische Kommission hat am 5. Mai 2025 zwei Änderungen von Anhang I der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) angenommen:
- Aufnahme von UV-328 in Anhang I mit spezifischen Ausnahmen; und
- Verlängerung der Geltungsdauer der spezifischen Ausnahmeregelung für die Verwendung von (bereits in Anlagen installierten) Feuerlöschschäumen, die PFOA, seine Salze und mit PFOA verwandte Stoffe enthalten. Festlegung neuer Konzentrationsgrenzwerte für PFOA-verwandte Verbindungen in Feuerlöschschäumen.
Diese Änderungen sind noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Das Helpdesk wird Sie informieren, wenn sie veröffentlicht werden.