Änderung von Anhang I der POP-Verordnung angenommen

Die Europäische Kommission hat eine Änderung des Anhangs I der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs) angenommen, die Dechloran plus als einen Stoff betrifft, der bestimmten Beschränkungen unterliegt.

Diese Änderung ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Das Helpdesk wird Sie informieren, sobald sie veröffentlicht wird.