Zwei Änderungen der Anhang I POP-Verordnung veröffentlicht
Zwei Änderungen der POP-Verordnung wurden kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht.
Die beiden Änderungen wurden im Mai 2025 angenommen und betreffen:
- die Aufnahme von UV-328 in Anhang I mit spezifischen Ausnahmen (Verordnung (EU) 2025/843); und
- die Verlängerung der Geltungsdauer der spezifischen Ausnahmeregelung für die Verwendung von Feuerlöschschäumen (die bereits in Anlagen installiert sind), die PFOA, seine Salze und mit PFOA verwandte Stoffe enthalten, sowie die Festlegung neuer Konzentrationsgrenzwerte für mit PFOA verwandte Verbindungen in Feuerlöschschäumen (Verordnung (EU) 2025/1399).