Änderung von Anhang I der POP-Verordnung veröffentlicht
Eine Änderung von Anhang I der POP-Verordnung wurde kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Änderung (Verordnung (EU) 2025/1482) wurde im Juli 2025 verabschiedet und zielt darauf ab, die zulässige Höchstkonzentration von Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- und Decabromdiphenylethern in Gemischen und Erzeugnissen zu reduzieren und wird am 17. November 2025 in Kraft treten.
Für Erzeugnisse, die aus recycelten Materialien hergestellt werden, gelten bis Ende 2027 einige Ausnahmen.