Änderung vom Anhang I der POP-Verordnung wurde angenommen
Am 14. April 2025 hat die europäische Kommission den Entwurf einer delegierten Verordnung zur Änderung des Anhangs I der POP Verordnung angenommen.
Diese delegierte Verordnung zielt darauf ab, die maximal zulässige Konzentration von PFOS als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu senken und wird die letzte in der EU zugelassene spezifische Ausnahmeregelung aufheben, da sie nicht mehr erforderlich ist.
Die Änderung wurde noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Der Helpdesk wird Sie über die bevorstehende Veröffentlichung informieren.