Damit ein neuer Stoff in die POP-Verordnung aufgenommen werden kann, muss er unter dem Stockholmer Übereinkommen oder dem Aarhus-Protokoll aufgeführt sein. Jede Vertragspartei des Stockholmer Übereinkommens, einschließlich der EU, kann bei der Europäischen Kommission einen Vorschlag zur Aufnahme eines neuen persistenten organischen Schadstoffs in die Anhänge des Übereinkommens einreichen.

Nachfolgend finden Sie ein Schema, das die verschiedenen Schritte und die beteiligten Akteure zur Aufnahme eines neuen Stoffes in die POP-Verordnung darstellt.

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Vertragspartei der Stockholmer Übereinkommen (POP-Konvention), einschließlich der EU (d. h. ein Staat oder eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration, der/die  dieser Konvention beigetreten ist und für  das Übereinkommen in Kraft getreten ist)

Sekretariat der Stockholmer Übereinkommen, es ist hauptsächlich mit administrativen Aufgaben betraut.

Persistent Organic Pollutants Review Committee POPRC (setzt sich aus Spezialisten zusammen und hat die Aufgabe, Vorschläge zur Aufnahme neuer Stoffe in das Übereinkommen zu prüfen)

Arbeitsgruppe des POP Review Committee für diesen Stoff

Die Konferenz der Vertragsparteien (Conference of the Parties, COP) setzt sich aus allen Vertragsparteien der Konvention und ggf. Beobachtern zusammen. Sie legt die Regeln für die Durchführungsverfahren fest und ist für die wichtigsten Entscheidungen verantwortlich.

Europäische Kommission

* Das Risikoprofil und die Bewertung des Risikomanagements werden in der intersessionellen Periode zwischen den POPRC-Sitzungen erstellt, die einmal im Jahr (September/Oktober) abgehalten werden. 

** Die Sitzungen der Konferenz der Vertragsparteien (COP) finden einmal alle zwei Jahre im April/Mai statt.

*** Änderungen der Anhänge des Übereinkommens treten ein Jahr nach dem Datum der Mitteilung ihrer Annahme durch den Depositar in Kraft. Die Depositary Notifications (CNs) werden in der Regel etwa 6 Monate nach Annahme der Änderungen durch die COP herausgegeben.

Schritt 1

Entwicklung und Einreichung des Vorschlags

 schlägt vor, einen neuen Stoff in die Anhang A, B und/oder C der POP-Konvention aufzunehmen (Art. 8 POP-Konvention).

Hinweis: Der Vorschlag muss die Identität des Stoffes sowie Nachweise über seine Persistenz, Bioakkumulation, sein Ferntransportpotenzial in der Umwelt und seine schädlichen Auswirkungen enthalten (Anhang D POP-Konvention).

prüft, ob der Vorschlag mit Anhang D der Stockholmer Übereinkommenübereinstimmt, bevor er ihn an  weiterleitet.

Schritt 2

Bewertung der neuen Vorschläge

 überprüft die Vorschläge.

Schritt 3

Entwicklung des Risikoprofils

Wenn  zu dem Schluss kommt, dass die Auswahlkriterien erfüllt sind, leitet  die Sammlung von Informationen über andere Gefahren, Risiken, Verwendungen und Expositionen auf globaler Ebene ein.

 

Schritt 4

Verabschiedung des Risikoprofils

 verwendet die gesammelten Informationen, um ein Risikoprofil gemäß Anhang E der POP-Konvention zu erstellen.

 

Schritt 5

Entwicklung der Risikomanagement-Bewertung

 entscheidet, ob der Stoff wahrscheinlich erhebliche schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt hat, so dass ein globales Handeln gerechtfertigt ist.

Wenn  beschließt, mit dem Vorschlag fortzufahren, sollten alle  relevante Informationen über potenzielle Risikomanagementlösungen, Alternativen, sozioökonomische Überlegungen und bestehende Risikomanagementmaßnahmen bereitstellen.

Schritt 6

Verabschiedung der Risikomanagement-Bewertung

 verwendet Informationen über Risikomanagementmöglichkeiten, Alternativen usw., um die in Anhang F der Stockholmer Übereinkommen definierte Risikomanagementbewertung zu erstellen.

 

Schritt 7

Empfehlung zur Aufnahme des Stoffes in die Konventionslisten.

 wertet die Informationen aus und gibt eine Empfehlung an  für die Aufnahme des Stoffes in die POP-Konvention.

 

Schritt 8

Entscheidung über die Aufnahme des Stoffes in die Anhang A, B und/oder C des Konventiones

Schritt 9

Änderung der Anhänge I, II, III und/oder IV der EU Verordnung, um sie mit dem Konvention in Einklang zu bringen

 ändert die Anhänge der POP-Verordnung bei jeder Neuaufnahme eines Stoffes in die Anhänge der Konvention oder des POP-Protokolls.