Zwei Konsultationen zur POP-Verordnung

Die Kommission hat soeben zwei Konsultationen im Zusammenhang mit der POP-Verordnung eingeleitet.

Die Konsultationen beziehen sich auf:

  • Die Aktualisierung des Eintrags in Anhang I zu den polybromierten Diphenylethern (PBDE). Mit dieser Initiative soll der Grenzwert für das Vorhandensein von PBDE in Gemischen oder Erzeugnissen geändert werden.
  • Die Aktualisierung von Anhang I des Eintrags zu polychlorierten Biphenylen (PCB). Diese Initiative zielt darauf ab, diesen Eintrag durch die Festlegung eines Grenzwerts für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen zu ändern, d. h. der maximalen Konzentration, bei der PCB unbeabsichtigt in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen enthalten sein darf.

Beide Konsultationen laufen bis zum 18. März 2025.