Neue Änderung der Popverordnung

Eine weitere Änderung der POP-Verordnung (Verordnung (EU) 2022/2400) wurde gerade im Amtsblatt veröffentlicht.

Diese neue Änderung ändert die Anhänge IV ("Liste der Stoffe, die den Abfallbewirtschaftungsbestimmungen gemäß Artikel 7 unterliegen") und V ("Abfallbewirtschaftung") der POP-Verordnung. Sie führt neue Konzentrationsgrenzen ein und senkt andere.

Die Annahme neuer Regeln und strengerer Konzentrationsgrenzen soll die Umwelt und die menschliche Gesundheit schützen und eine echte Kreislaufwirtschaft unterstützen.