Entscheidung über einen Vorschlag zur Aufnahme eines Stoffes in das Stockholmer Übereinkommen veröffentlicht
Der EU-Rat hat soeben seine Entscheidung über einen Vorschlag zur Aufnahme von Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat (TBPH) in Anhang A oder Anhang B des Stockholmer Übereinkommens veröffentlicht. Die Entscheidung basiert auf einem Vorschlag, der mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessengruppen erörtert wurde und im Sommer 2025 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation war.