Veröffentlichung eines neuen großherzoglichen Erlasses
Per großherzoglichem Erlass vom 5. Februar 2026 hat Luxemburg die Änderungen zu Anhang A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe veröffentlicht, die 2023 verabschiedet wurden und am 26. Februar 2025 in Kraft getreten sind.
Zwei chemische Stoffe werden in die Liste der zu beseitigenden persistenten organischen Schadstoffe aufgenommen:
- Methoxychlor wird ohne Ausnahmeregelungen aufgenommen;
- Dechloran Plus wird mit begrenzten Ausnahmeregelungen aufgenommen, insbesondere für bestimmte Verwendungen in der Luft- und Raumfahrt, der Verteidigung und in medizinischen Geräten.