Stockholmer Übereinkommen – Beschluss des EU-Rates über einen Vorschlag zur Aufnahme von TBPH in Anhang A
Der Rat der EU hat soeben seinen Beschluss über einen Vorschlag zur Aufnahme von Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat (TBPH) in Anhang A des Stockholmer Übereinkommens veröffentlicht.
Die Union sollte daher dem Sekretariat des Übereinkommens einen Vorschlag zur Aufnahme von TBPH in Anhang A des Übereinkommens unterbreiten, um die weltweiten Emissionen dieses Stoffes zu verringern.